tag:blogger.com,1999:blog-30123119758922850032024-03-12T20:36:01.455-07:00Münster - Marke...der Marken-Blog aus Münster!Unknownnoreply@blogger.comBlogger14125tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-11317288975618410312020-07-02T07:13:00.000-07:002020-07-02T07:13:34.056-07:00Besuchen Sie lieber ein Internet-WWW-Seminar... Wie Golem News heute berichtet, gibt es offenbar die erste Abmahnung zu dem Begriff "Webinar". Der Begriff wurde 2003 im Deutschen Markenregister eingetragen; ob er vom Eintragenden seither viel benutzt wurde, darf bezweifelt werden.<br />
Zwei Hürden stehem dem Inhaber bevor:<br />
1. Zum einen könnte der Begriff mittlerweile beschreibender Natur sein bzw. in den allgemeinen Sprachgebrauch übergewechselt sein. In diesem Fall könnte man nur schwerlich Rechte darauf herleiten. Insbesondere besteht keine Verwechselungsgefahr mit beschreibenden Angaben.<br />
2. Die zweite Hürde ist der lange Zeitablauf seit der Eintragung, dieser wirkt sich gleich doppelt aus: Zum einen ist da die sog. "Nichtbenutzungseinrede", die ein Gegner erheben kann, wenn die Marke nach einer gewissen Schonfrist nicht genutzt wurde. Dann könnte die Marke löschungsreif sein.<br />
Zum anderen existiert auch im Markenrecht eine "Verwirkung" des Rechts nach fünf Jahren, wenn man wissentlich Verletzungen hingenommen hat. Das dürfte wohl im Blick auf viele prominentere Marktteilnehmer gelten.<br />
<br />
Noch ist unklar, ob die Abmahnungen auch gerichtlich im Wege der Unterlassungsklage durchgesetzt werden sollen.<br />
<br />
Quelle: <a href="https://www.golem.de/news/markenrecht-offenbar-erste-abmahnung-wegen-begriff-webinar-2007-149423.html" target="_blank">Golem News</a>Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-34111937097510254892019-12-13T08:03:00.000-08:002019-12-13T08:03:11.609-08:00Patentstreit gegen Facebook gewonnen
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</style>
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Kennen Sie noch Blackberry? Das sind die, die eigentlich mal die ganze Idee der Business-Smartphones so richtig in Bewegung gebracht haben (Achtung, versteckter Witz auf „<a href="https://en.wikipedia.org/wiki/BlackBerry_Limited" target="_blank">Research in Motion</a>“). Blackberry wirft Facebook vor, in seinem Messenger sowie im Instagram Messaging und bei WhatsApp Messaging-Funktionen zu nutzen, die von Blackberry entwickelt und patentiert wurden. Die erste Instanz haben sie mit diesem Vortrag jedenfalls überzeugen können; die Entscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. Letztlich ist Blackberry somit gegenwärtig in einer Position, große Teile des Business von Facebook nur durch die Hinterlegung eines (größeren) Geldbetrages lahmlegen zu können.<span class="Apple-converted-space"> </span></div>
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Links:<span class="Apple-converted-space"> </span></div>
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News auf <a href="https://www.cnbc.com/2018/03/06/blackberry-suing-facebook-for-patent-infringement.html" target="_blank">CNBC</a></div>
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<a href="https://www.golem.de/news/messenger-blackberry-gewinnt-patentstreit-gegen-facebook-1912-145407.html" target="_blank">Golem News</a></div>
<br />Unknownnoreply@blogger.com1tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-89336718479759818672019-01-18T03:58:00.001-08:002019-01-18T03:58:18.016-08:00Der, dessen Name genannt werden darf…
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</style>
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Mac Donald’s hat ein Problem: Eine der wichtigsten Marken des Unternehmens, der „Big mac“, ist jedenfalls als europäische Gemeinshaftsmarke gelöscht worden. Das zuständige EuIPO hat in einem Urteil gegen die amerikanische Kette und für einen irischen Konkurrenten „supermac’s“ entschieden. Eine ausreichende Benutzung der Marke in alle registrierten Klassen sei nicht nachgewiesen.<span class="Apple-converted-space"> </span></div>
<div class="p2">
Hierbei wurde Mac Donald’s eine gängige Praxis zum Verhängnis, die Marke für weit mehr Produkte als die tatsächlich verkauften Fleischbrötchen eingetragen zu haben: Seit 1996 steht der Name u.a. für Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade und Tee im Register. Die Marke "Big Mac" wurde allerdings praktisch ausschließlich für Burger genutzt. Über die „Nichtbenutzungseinrede“ konnte der Konkurrent daher nun zum Erfolg gelangen.<span class="Apple-converted-space"> </span></div>
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Möchten Sie eine Nichtbenutzungseinrede durchführen? Wir beraten Sie gerne! </div>
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Quelle:</div>
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<a href="https://boerse.ard.de/aktien/mcdonalds-verliert-sein-markenzeichen-den-big-mac100.html" target="_blank">ARD Börse<span class="Apple-converted-space"> </span></a></div>
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Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-72532384879411270282018-10-22T11:23:00.000-07:002018-10-22T11:23:32.554-07:00iMessage vs E*MessageIn Deutschland kündigt sich ein Markenrechts-Streit zwischen einem Mittelständler und dem Weltkonzern Apple an: Der Mittelständler E*Message, der um die 2000er Jahreswende Instant-Messaging-Dienste wie Cityruf, Scall und Skyper sowie verschiedene Pager und Funkrufdienste der Telekom-Tocheter DeTeMobil übernommen hatte, findet, dass der Markenname "iMessage" von Apple eine deutliche Verwechselungsgefahr zu der eigenen, älteren Marke e*Message bietet. Er möchte daher erreichen, dass dieser Name von Apple nicht im professionellen Umfeld benutzt wird. e*Message bietet heute insbesondere Funkrufdienste für Ärzte, Feuerwehrleute oder auch Lehrer an. Das zuständige Gericht hat offenbar schon angedeutet, das es die Forderungen von e*Message nachvollziehen kann. Es kann gut sein, dass dieser Streit auf eine vergleichsweise Markenabgrenzung hinauslaufen wird.<br /><br />Quelle: <a href="https://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Markenrecht-E-message-gegen-iMessage-4197837.html" target="_blank">Heise-News</a>Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-34935867583880397162018-03-28T09:01:00.004-07:002018-03-28T09:01:40.281-07:00Keine Markenverletzung durch Amazon-Autocomplete-Funktion und SuchalgorithmusIn einem interessanten Rechtsstreit zwischen Amazon und dem Markeninhabern Ortlieb ging es um die Frage, ob eine unerlaubte Markennutzung seitens Amazon darin zu sehen sei, daß Amazon-Kunden, die in das Suchfeld "Ortlieb" eingaben, Produkte der Konkurrenz angezeigt bekommen haben. Ortlieb selbst hat keine Produkte auf Amazon angeboten. Amazon stellte sich auf den Standpunkt, nicht selbst die Marke zu verwenden, da ja der Nutzer den Begriff auf seiner Webseite eingeben würde. Dem wollte das Gericht zwar nicht folgen - schließlich sei Amazon ja voll für die Funktionsweise des Suchalgorithmus verantwortlich. <br />Allerdings konnte der BGH - anders als die Vorinstanzen - auch keine Markenverletzung erkennen. Diese läge nur dann vor, wenn für den durchschnittlichen Nutzer schwer zu erkennen sei, daß die angebotenen Produkte tatsächlich nicht von Ortlieb, sondern von einem anderen Hersteller stammen. Sind dagegen deutliche Herstellerbezeichnungen vorhanden, wird man eine Markenverletzung künftig verneinen müssen.<br />Das Verfahren wurde zur weiteren Entscheidung an das OLG München zurück verwiesen. <br />Diese Entscheidung wirft natürlich für den Online-Handel auch abseits der großen Plattformanbieter Fragen auf. Ich bin mir sicher, daß bei der SEO-Nutzung, den AdWords und überhaupt den Webseiten-Keywords diese Betrachtungsweise wieder zu neuen Fragen und kreativen Ideen zahlreicher Online-Händler führen wird. <br /><br />Link: <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-izr138-16-amazon-suche-autocomplete-marken-verletzung-hersteller/" target="_blank">LegalTribune </a>Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-78295399515055658232018-03-28T09:00:00.005-07:002018-03-28T09:00:52.774-07:00Mafia-Restaurants können nicht auf Markenschutz hoffen... Kuriose Entscheidung des europäischen Gerichtshofes in einem Markenstreit: Eine spanische Restaurantkette kann ihre Firmenbezeichnung "Die Mafia setzt sich zu Tisch" (span: La Mafia Se Sienta A La Mesa) nicht als Marke anmelden. Die Kette betreibt Restaurants im Design und als Hommage an den Filmklassiker "Der Pate" und hatte ihren Namen zunächst sogar erfolgreich angemeldet. Der italienische Staat stellte jedoch einen Antrag auf Löschung, dem das Patentamt statt gab. die Verwendung des Begriffes "Mafia" in Verbindung mit einem eher gesellig klingenden Slogan verharmlose, ja unterstütze die Organisation sogar, die zum einen eine Bedrohung für das geamte Unionsgebiet darstelle, zum Anderen mit Mordanschlägen, Schutzgelderpressungen und Einschüchterungen ganze Gebiete in Angst und Schrecken versetze. Die Löschung der Marke sei daher rechtmäßig. <br /><br /><br />Link: <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eug-t1-17-restaurant-kette-mafia-logo-kein-markenschutz-verstoss-gute-sitten/" target="_blank">LegalTribune</a> Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-25259449088829175602018-03-18T10:51:00.000-07:002018-03-18T10:51:14.362-07:00Die Tastatur ohne Tasten<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://4.bp.blogspot.com/-T_xDPjpXsk8/Wq6mqGFF3UI/AAAAAAAABVI/plmuFmLVLmw6pOveIIjr2tmXKsbYCaJUQCLcBGAs/s1600/20180318_181902.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="1088" data-original-width="1450" height="240" src="https://4.bp.blogspot.com/-T_xDPjpXsk8/Wq6mqGFF3UI/AAAAAAAABVI/plmuFmLVLmw6pOveIIjr2tmXKsbYCaJUQCLcBGAs/s320/20180318_181902.jpg" width="320" /></a></div>
<br /><br />Ja, es ist wahr: Als ultramobile Arbeitsplattform benutze auch ich eine dieser "flachen Flundern", genannt Mac Book. Mit einem Gewicht knapp unter 900g und einer Bauhöhe von 1 cm gibt es in dieser Leistungsklasse momentan nichts Vergleichbares. Und wenn Apple "serious about thin" macht, ist jedes mechanische Bauteil im Weg: Mit der sog. "Butterfly II - Tastatur" wurde der Tastenhub und damit die nötige Bauhöhe bereits dramatisch eingekürzt. Ebenso das "Force Touch Trackpad", das ohne mechanischen Tastenhub "Klicks" über die Taptic Engine simuliert. Allerdings muß ich zugeben, daß gelegentlich einzelnen Tasten der Butterfly-Tastatur etwas "Zuwendung" benötigen und "entklemmt" werden müssen. Das Trackpad dagegen funktioniert störungsfrei.<br />Das ist nun offenbar auch Apple aufgefallen; jedenfalls läßt ein neues Patent vermuten, daß man die mechanische Tastatur möglicherweise vollständig abschaffen will. Über eine Touch-Oberfläche mit Taptic Engine soll der Benutzer nur noch das "Gefühl" des Tippens vermittelt bekommen, während er tatsächlich mit unterschiedlichem Druck auf eine mechanisch unbeweglich Glasfläche drückt. Die darunter liegende Taptic Engine vermittelt durch punktgenaue Vibration und Impulse die Illusion, daß man eine Taste gedrückt habe - während sich tatsächlich nichts mehr auf dieser Oberfläche bewegt. "Kraftsensitive Eingabestruktur für ein elektronisches Gerät“, nennt Apple diese Erfindung. Ich muß sagen, daß ich auf ein solches Gerät sehr gespannt bin - als Viel- und Schnellschreiber mit Ausbildung im 10-Finger-System liebe ich meine in Deutschland designte "Cherry Stream G230". Mechanisch gibt es aus meiner Sicht kaum etwas Schnelleres. Sollte es jedoch möglich sein, ein solches Haptik-Gefühl ohne Mechanik nachzubauen - warum nicht? Ein echtes, mechanisches Gaspedal vermißt im PKW heute auch niemand mehr... <br /><br /><br />Links:<br />Bericht auf <a href="https://www.macwelt.de/a/apple-patent-fuer-tastatur-ohne-tasten,3438720" target="_blank">Macwelt</a><br />Bericht bei <a href="https://www.mobilegeeks.de/news/apple-patentiert-macbook-tastatur-ohne-tasten/" target="_blank">Mobilegeeks</a><br />
<br />Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-440750958580235972017-06-22T11:49:00.002-07:002017-06-22T11:49:58.539-07:00Redesign vs. UrheberrechtNachdem wir bereits hier in Münster ein kleines "Urheberrechts-Skandälchen" hatten - die bunte Bemalung eines ansonsten eher zweckmäßig gehaltenen Molkereigebäudes (nachzulesen <a href="http://www.wn.de/Muenster/2833369-Einstweilige-Verfuegung-Hafenkaeserei-Die-bunten-Bilder-muessen-weg" target="_blank">hier</a>, <a href="http://leezerize.de/wordpress/2017/05/26/hafenkaeserei-muenster-bekennt-grau/" target="_blank">hier</a> und <a href="http://urbanshit.de/urban-art-vs-architektur-mural-in-muenster-muss-wieder-entfern-werden/" target="_blank">hier</a>) - stoße ich soeben auf einen interessanten Artikel in der Frankfurter Allgemeinen.<br />
Im Bereich der Designklassiger wird derzeit offenbar ein Gerichtsverfahren zwischen zwischen zwei Jungdesignern und einem Hersteller geführt, weil erstere einen Designklassiker von Dieter Rams "verbessert", oder wie sie selbst sagen: <i>Redesigned </i>- haben. Das <i>Regal 606</i> wurde von ihnen - trotz seiner sprichwörtlichen Einfachheit - weiterentwickelt und noch simpler gestaltet. Der lizensierte Hersteller fühlt sich wegen dieses Eingriffs in das geistige Eigentum Rams' verpflichtet, "...60 Jahre harter Arbeit zu schützen".<br />
<br />
Diese Vorstellung wirft zwei interessante Fragestellungen auf:<br />
1. Wenn das Regal, wie Rams selbst sagt, so simpel wäre, das es gleichsam als Werkzeug zu betrachten ist - kann es dann überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen? Denn die Voraussetzung der "geistigen Schöpfungshöhe" kann gerade nur ein solches Werk überspringen, das durch Individualität in der Formgestaltung "seine Eigenheit aus der Persönlichkeit des Schöpfers erfahren hat". Rams aber sagt: "Produkte, die einen Zweck erfüllen... sind weder dekorative Objekte noch Kunstwerke." Und außerdem: Eine aufwendige <i>handwerkliche </i>Leistung führt niemals allein zu einem urheberrechtlichen Schutz.<br />
2. Desweiteren wäre es nicht verboten, den Schutz hier mal mit einem Werk der übrigen Kunst, etwa der Musik, zu vergleichen. Hier kämen mir § 23 und § 24 UrhG in den Sinn. Wenn nämlich das Redesign bereits wieder eigene Originalität aufweist (und die Originalität des Ausgangswerkes ohnehin fraglich war), könnte es sich durchaus auch um eine "freie Benutzung" gem. § 24 handeln, so daß eine Zustimmung des ursprünglichen Urhebers entbehrlich wäre.<br />
<br />
Leider werden wir nicht erfahren, wie diese Fragen in einem Urteil tatsächlich bewertet worden wären. Auf Drängen des Gerichts haben die Parteien einen Vergleich geschlossen.<br />
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Quelle: <a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/aerger-um-redesign-nachwuchsdesigner-gehen-in-rechtsstreit-15063667.html" target="_blank">FAZ</a> </div>
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Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-27029748579932275042016-11-26T17:54:00.001-08:002016-11-26T17:54:38.367-08:00Black Friday Sale<br />
In Deutschland, der EU und natürlich den USA läuft seit gestern der sog. "Black Friday Sale". Was bislang diesseits des Atlantiks kaum bekannt war, entwickelt sich langsam zum Start der weihnachtlichen Verkaufsoffensive. Viele Händler wollen die Kunden in dieser frühweihnachtlichen Zeit mit kräftigen Rabatten auf das Geschäft einstimmen.<br />
Kassieren möchten aber auch andere:<br />
Einer in Hong Kong registrierten Firma ist es gelungen, den Begriff "black friday sale" als Wortmarke anzumelden - und dies praktisch für alle Dienstleistungen und Warenklassen. Dementsprechend rollt gerade eine kleinere Abmahnwelle gegen unliebsame Konkurrenten, die auf konkurrierenden Portalen um die Gunst de Weihnachtskunden buhlen.<br />
Gerade in der Beratung habe ich eine Firma gehabt, die durch Zufall auf "das richtige Pferd" gesetzt hatte. Auf jeden Fall sollte man kontrollieren, ob eigene Mandanten sich einem Abmahnrisiko aussetzen oder nicht.<br />
Diskutiert wird natürlich, ob die Markenanmeldung mißbräuchlich erfolgt ist. Ehrlich gesagt habe ich da meine Zweifel - zum Zeitpunkt der Anmeldung dürfte der Begriff noch nicht um allgemeinen Sprachschatz angekommen sein.<br />
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Quelle:</div>
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<a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/markenabmahnung-blackfriday.html" target="_blank">IT-Kanzlei</a></div>
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<a href="http://www.golem.de/news/sonderangebote-haendler-erhalten-abmahnungen-wegen-black-friday-1611-124719.html" target="_blank">Golem News</a></div>
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Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-59733597743063534292015-08-19T10:19:00.001-07:002015-08-19T10:19:21.301-07:00Apple vs Obviousness<br />
US-Design-Patent "618,677" beschreibt die Eckpfeiler des Designs für iPhones der ersten Generation und gilt als eines der wichtigen Patente im Rechtsstreit mit Samsung. Auf seiner Grundlage wurde Samsung auch ursprünglich zu mehr als einer Milliarde US$ Schadensersatz verurteilt; diese Summe ist mittlerweile allerdings in weiteren Instanzen auf etwa 400 Millionen US$ zurecht gestutzt worden.<br />
<br />
Das US-Patent- und Markenamt hat in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung allerdings das Designpatent (vergleichbar mit dem ehemaligen dt. "Geschmacksmuster", jetzt "Designmuster") vorläufig aufgehoben und die Chancen stehen gut, daß auch weitere Prüfungen daran nichts ändern werden. Einer der Gründe dabei ist "prior art", also der Umstand, daß das Design zum Anmeldedatum nicht mehr neu war. Frühere Designpatente von LG, Samsung und Sharp sollen die Neuheit des Apple-Designs hindern.<br />
Unter anderem liegt dies daran, daß die Behörde den Anmeldetag des Designs nicht akzeptiert hat: Apple hat sich nämlich auf eigene, frühere Anmeldungen berufen, die dem Amt nach allerdings nicht genau genug das neue Design wiedergeben.<br />
<br />
Außerdem stützt das Amt seine Entscheidung auf den Rechtsgrundsatz der "obviousness" (<span style="font-family: Verdana, Helvetica, sans-serif;"><span style="background-color: white; font-size: 12px; line-height: 16.2000007629395px;"> </span></span>Offensichtlichkeit). Hierzu sagt die US-Rechtsprechung, daß derjenige, der "...combining prior art elements according to known methods to yield predictable results", in aller Regel mit einer rejection wegen obviousness rechnen muß. <br />
<br />
Was dies nun für den Schadensersatzprozeß oder Apple-Abmahnungen auf Grundlage dieses Designs bedeutet, ist noch unklar.<br />
<br />
Quellen:<br />
<a href="http://www.mactechnews.de/news/article/US-Patentamt-erklaert-iPhone-Patent-auf-Original-Design-fuer-ungueltig-162080.html" target="_blank">MacTechnews</a><br />
<a href="http://www.fosspatents.com/2015/08/us-patent-office-considers-apples-d677.html" target="_blank">FOSS Patents</a><br />
<a href="http://winfuture.de/news,88495.html" target="_blank">WinFuture</a><br />
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Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-86598976985818589352015-08-06T08:09:00.000-07:002015-08-06T08:09:17.151-07:00Apple Watch Homescreen jetzt geschütztes DesignNachdem Apple für seine neue APPLE WATCH zuvor bereits einzelne Designmerkmale wie etwa das "<a href="http://www.freepatentsonline.com/D727199.html" target="_blank">Link Bracelet</a>" (Gliederarmband) sowie das moderne Lederarmband (bei Apple: "<a href="http://www.freepatentsonline.com/D724469.pdf" target="_blank">Modern Buckle</a>") als geschütztes Designmuster in den USA eintragen ließ, geht man nun einen Schritt weiter: <br />Der markante Homescreen der Watch mit seinen kreisförmigen Icons und der zentralen kleinen Uhr wurde nun ebenfalls als Designmuster in den USA angemeldet. Dies zeigt deutlich, daß Apple offensichtlich anderen Herstellern die Möglichkeit nehmen möchte, ein ähnliches Nutzerkonzept auf ihren Smartwatches anzubieten oder gar nur ein "look-alike" des Homescreens zu produzieren.<br />
Bis jetzt konnte ich nicht feststellen, daß eine solche Anmeldung auch in Deutschland oder als Gemeinschaftsdesignmuster der EU erfolgt wäre. In der Vergangenheit hat Apple ausgiebig markante Icons oder Bedienelemente seiner MacOS-Oberfläche unter der Kategorie "Benutzeroberflächenelemente für Computerdisplay" auch beim DPMA schützen lassen, so etwa den "<a href="https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=40006681-0035" target="_blank">Papierkorb</a>" (mit und ohne Papier!), das <a href="https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=40006681-0008" target="_blank">eigene USB-Logo</a> oder das bekannte, grinsende "<a href="https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=40006681-0022" target="_blank">Macintosh-Gesicht</a>". <br /><br /><br />Quellen:<br /><a href="http://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-Watch-Homescreen-nun-ein-geschuetztes-Design-2772408.html" target="_blank">Heise Mac & I</a><br /><a href="http://www.freepatentsonline.com/D735754.html" target="_blank">Freepatentsonline</a>.comUnknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-86034882078061756832015-06-21T11:55:00.001-07:002015-06-21T11:55:39.465-07:00The sky is the limit!<br />
Einen beachtenswerten Erfolg hat der Fernsehsender Sky gegen den mittlerweile zu Microsoft gehörenden Internet-Telefondienst Skype erzielt: Sky hatte seinen Namen früher als Skype als Marke eintragen lassen, Sky legte beim HABM Widerspruch dagegen ein und gewann. Gegen diese Entscheidung klagte der Telefondienst vor dem EuGH und bekam nun noch einmal die Auffassung des HABM schriftlich bestätigt: Die Richter sahen eine Verwechselungsgefahr mit der älteren Marke, zumal beide Unternehmen teilweise dieselben Dienst- und Warenklassen registriert hatte und skype durch die grafische Gestaltung des Logos (Wolke) sogar den Eindruck verstärke, der Markenname habe etwas mit "Himmel" zu tun. Ob Skype noch einmal in Berufung geht oder ob wir bald nicht mehr skypen sondern irgend etwas anderes tun, ist noch nicht bekannt.<br />
<br />
Quelle:<br />
<a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/sky-gewinnt-markenstreit-gegen-skype-a-1032221.html" target="_blank">Spiegel online</a><br />
<br />Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-10311420067493453712015-06-21T11:53:00.000-07:002015-06-21T11:53:19.294-07:00The Eagle is under Attack!Der DFB-Adler sieht sich momentan einer gefährlichen Attacke ausgesetzt: Der deutsche Fußballbund verwendet bereits seit Jahrzehnten die quasi-hoheitliche Abbildung des deutschen Raubvogels auf Trikots und anderen Sportartikeln.<br />
Nun liegt man derzeit mit der Handelskette REAL im Clinch, wegen des unlizensierten Verkaufs von nicht lizenzierten Produkten mit dem Federtier auf der Brust.<br />
Auf der Gegenseite hat man jedoch eine interessante Chance zum Gegenangriff gewittert: Von dort aus wird gegenwärtig versucht, dem DFB seinen Adler abspenstig zu machen: Unerlaubte Verwendung von hoheitlichen Zeichen ist der Vorwurf, § 8 II Nr. 6 MarkenG! Muß das Nationalteam einer Sportart - und sei sie noch so populär - ein Hoheitszeichen als Erkennungsymbol tragen? Ob das wirklich so ist, ist noch die Frage: Identisch ist der DFB-Adler nämlich mit dem "Hoheitsadler" keineswegs; eine Nachahmung wäre allerdings ebenfalls verboten. Und hiergegen zu argumentieren, wird wohl nicht so einfach. Die Ähnlichkeit zum Bundesadler wird wohl ursprünglich durchaus gewünscht gewesen sein.<br />
Gut möglich allerdings, daß dieser Schuß am Ende doch noch ins Knie geht: Sollte die Marke des DFB gelöscht werden, wäre die Bundesadler-Ähnlichkeit des Raubvogels damit aktenkundig. Dann wäre es erst recht verboten, Trikots oder ähnliche Artikel mit dem Federtier in Umlauf zu bringen.<br />
<br />
Quelle:<br />
<a href="http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/dfb-real-bundesadler-fussballtrikot/" target="_blank">Legal Tribune online</a><br />
<br />Unknownnoreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3012311975892285003.post-37562386692376027962015-06-21T11:51:00.002-07:002015-06-21T11:51:40.614-07:00Sie sind mir 'ne Marke!Dieser flappsige Spruch trifft gegenwärtig auf die US-Präsidentschaftskandidatin Hilary Clinton zu. Mit nicht geringem Aufwand arbeitet man gegenwärtig an der öffentlichen Wahrnehmung und Wiedererkennbarkeit. Dazu haben die Wahlkampfberater eine Bildmarke entworfen: Das blau-rote "Hilary-H" mit Pfeil. Im Internet erntet dieses Logo nicht nur positive Reaktionen: Von einem "Hero-H" ist die Rede, von einem Abklatsch des FedEx-Logos, von der Zeichnung eines Kindergartenkindes und viele andere Schmähungen mehr muß sich die Präsidentschaftskandidatin gegenwärtig anhören. Nun ja, im Markengeschäft heißt es ja oft: Hauptsache, man bleibt in Erinnerung!<br />
Angenommen, Angela Merkel würde sich noch einmal als Bundeskanzlerin bewerben.... ich hätte da vor meinem geistigen Auge schon eine passende Marke: Es ist ein "M", golden, recht rundlich und in Deutschland seit den 70ern unter unter dem Aktenzeichen "916984" registriert...<br />
<br />
Links...<br />
<a href="https://www.hillaryclinton.com/" target="_blank">Hillaryclinton.com</a><br />
<a href="http://www.der-markenblog.com/wahlkampf-logo-inszeniert-hillary-clinton-als-heldin/2015041461" target="_blank">der-markenblog.com </a><br />
<br />
<br />Unknownnoreply@blogger.com0