Freitag, 18. Januar 2019

Der, dessen Name genannt werden darf…


Mac Donald’s hat ein Problem: Eine der wichtigsten Marken des Unternehmens, der „Big mac“, ist jedenfalls als europäische Gemeinshaftsmarke gelöscht worden. Das zuständige EuIPO hat in einem Urteil gegen die amerikanische Kette und für einen irischen Konkurrenten „supermac’s“ entschieden. Eine ausreichende Benutzung der Marke in alle registrierten Klassen sei nicht nachgewiesen. 
Hierbei wurde Mac Donald’s eine gängige Praxis zum Verhängnis, die Marke für weit mehr Produkte als die tatsächlich verkauften Fleischbrötchen eingetragen zu haben: Seit 1996 steht der Name u.a. für Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade und Tee im Register. Die Marke "Big Mac" wurde allerdings praktisch ausschließlich für Burger genutzt. Über die „Nichtbenutzungseinrede“ konnte der Konkurrent daher nun zum Erfolg gelangen. 

Möchten Sie eine Nichtbenutzungseinrede durchführen? Wir beraten Sie gerne! 

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