Gewerbliches Schutzrecht, Intellectual Property Right, Geistiges Eigentum - drei Schlagworte, gemeint ist damit in der Regel das jeweils passende Recht an Immaterialgütern wie Kennzeichen, Design oder Namen. Dazu zählen insbesondere:
- Markenrecht
- Designschutzrecht
- Gebrauchsmusterrecht
- Patent
- Sortenschutzrecht
- Urheberrecht
- Namensrecht
Einen Überblick verschaffen Sie sich auf der Seite "Die Schutzrechte". Wir beraten Sie und prüfen, wie Sie am Besten zu Ihrem (Schutz-)Recht kommen, ob es einen Konflikt mit einem anderen Rechteinhaber geben könnte und was Sie eigentlich brauchen und was nicht! Auch wenn Sie eine Verletzung Ihrer Schutzrechte festgestellt haben, beraten wir Sie gern und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Dabei behalten wir immer im Auge, was wirtschaftlich für Sie sinnvoll ist.