Mittwoch, 19. August 2015

Apple vs Obviousness


US-Design-Patent "618,677" beschreibt die Eckpfeiler des Designs für iPhones der ersten Generation und gilt als eines der wichtigen Patente im Rechtsstreit mit Samsung. Auf seiner Grundlage wurde Samsung auch ursprünglich zu mehr als einer Milliarde US$ Schadensersatz verurteilt; diese Summe ist mittlerweile allerdings in weiteren Instanzen auf etwa 400 Millionen US$ zurecht gestutzt worden.

Das US-Patent- und Markenamt hat in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung allerdings das Designpatent (vergleichbar mit dem ehemaligen dt. "Geschmacksmuster", jetzt "Designmuster") vorläufig aufgehoben und die Chancen stehen gut, daß auch weitere Prüfungen daran nichts ändern werden. Einer der Gründe dabei ist "prior art", also der Umstand, daß das Design zum Anmeldedatum nicht mehr neu war. Frühere Designpatente von LG, Samsung und Sharp sollen die Neuheit des Apple-Designs hindern.
Unter anderem liegt dies daran, daß die Behörde den Anmeldetag des Designs nicht akzeptiert hat: Apple hat sich nämlich auf eigene, frühere Anmeldungen berufen, die dem Amt nach allerdings nicht genau genug das neue Design wiedergeben.

Außerdem stützt das Amt seine Entscheidung auf den Rechtsgrundsatz der "obviousness" ( Offensichtlichkeit). Hierzu sagt die US-Rechtsprechung, daß derjenige, der "...combining prior art elements according to known methods to yield predictable results", in aller Regel mit einer rejection wegen obviousness rechnen muß.

Was dies nun für den Schadensersatzprozeß oder Apple-Abmahnungen auf Grundlage dieses Designs bedeutet, ist noch unklar.

Quellen:
MacTechnews
FOSS Patents
WinFuture

Donnerstag, 6. August 2015

Apple Watch Homescreen jetzt geschütztes Design

Nachdem Apple für seine neue APPLE WATCH zuvor bereits einzelne Designmerkmale wie etwa das "Link Bracelet" (Gliederarmband) sowie das moderne Lederarmband (bei Apple: "Modern Buckle") als geschütztes Designmuster in den USA eintragen ließ, geht man nun einen Schritt weiter:
Der markante Homescreen der Watch mit seinen kreisförmigen Icons und der zentralen kleinen Uhr wurde nun ebenfalls als Designmuster in den USA angemeldet. Dies zeigt deutlich, daß Apple offensichtlich anderen Herstellern die Möglichkeit nehmen möchte, ein ähnliches Nutzerkonzept auf ihren Smartwatches anzubieten oder gar nur ein "look-alike" des Homescreens zu produzieren.
Bis jetzt konnte ich nicht feststellen, daß eine solche Anmeldung auch in Deutschland oder als Gemeinschaftsdesignmuster der EU erfolgt wäre. In der Vergangenheit hat Apple ausgiebig markante Icons oder Bedienelemente seiner MacOS-Oberfläche unter der Kategorie "Benutzeroberflächenelemente für Computerdisplay" auch beim DPMA schützen lassen, so etwa den "Papierkorb" (mit und ohne Papier!), das eigene USB-Logo oder das bekannte, grinsende "Macintosh-Gesicht".


Quellen:
Heise Mac & I
Freepatentsonline.com

Sonntag, 21. Juni 2015

The sky is the limit!


Einen beachtenswerten Erfolg hat der Fernsehsender Sky gegen den mittlerweile zu Microsoft gehörenden Internet-Telefondienst Skype erzielt: Sky hatte seinen Namen früher als Skype als Marke eintragen lassen, Sky legte beim HABM Widerspruch dagegen ein und gewann. Gegen diese Entscheidung  klagte der Telefondienst vor dem EuGH und bekam nun noch einmal die Auffassung des HABM schriftlich bestätigt: Die Richter sahen eine Verwechselungsgefahr mit der älteren Marke, zumal beide Unternehmen teilweise dieselben Dienst- und Warenklassen registriert hatte und skype durch die grafische Gestaltung des Logos (Wolke) sogar den Eindruck verstärke, der Markenname habe etwas mit "Himmel" zu tun. Ob Skype noch einmal in Berufung geht oder ob wir bald nicht mehr skypen sondern irgend etwas anderes tun, ist noch nicht bekannt.

Quelle:
Spiegel online

The Eagle is under Attack!

Der DFB-Adler sieht sich momentan einer gefährlichen Attacke ausgesetzt: Der deutsche Fußballbund verwendet bereits seit Jahrzehnten die quasi-hoheitliche Abbildung des deutschen Raubvogels auf Trikots und anderen Sportartikeln.
Nun liegt man derzeit mit der Handelskette REAL im Clinch, wegen des unlizensierten Verkaufs von nicht lizenzierten Produkten mit dem Federtier auf der Brust.
Auf der Gegenseite hat man jedoch eine interessante Chance zum Gegenangriff gewittert: Von dort aus wird gegenwärtig versucht, dem DFB seinen Adler abspenstig zu machen: Unerlaubte Verwendung von hoheitlichen Zeichen ist der Vorwurf, § 8 II Nr. 6 MarkenG! Muß das Nationalteam einer Sportart - und sei sie noch so populär - ein Hoheitszeichen als Erkennungsymbol tragen? Ob das wirklich so ist, ist noch die Frage: Identisch ist der DFB-Adler nämlich mit dem "Hoheitsadler" keineswegs; eine Nachahmung wäre allerdings ebenfalls verboten. Und hiergegen zu argumentieren, wird wohl nicht so einfach. Die Ähnlichkeit zum Bundesadler wird wohl ursprünglich durchaus gewünscht gewesen sein.
Gut möglich allerdings, daß dieser Schuß am Ende doch noch ins Knie geht: Sollte die Marke des DFB gelöscht werden, wäre die Bundesadler-Ähnlichkeit des Raubvogels damit aktenkundig. Dann wäre es erst recht verboten, Trikots oder ähnliche Artikel mit dem Federtier in Umlauf zu bringen.

Quelle:
Legal Tribune online

Sie sind mir 'ne Marke!

Dieser flappsige Spruch trifft gegenwärtig auf die US-Präsidentschaftskandidatin Hilary Clinton zu. Mit nicht geringem Aufwand arbeitet man gegenwärtig an der öffentlichen Wahrnehmung und Wiedererkennbarkeit. Dazu haben die Wahlkampfberater eine Bildmarke entworfen: Das blau-rote "Hilary-H" mit Pfeil. Im Internet erntet dieses Logo nicht nur positive Reaktionen: Von einem "Hero-H" ist die Rede, von einem Abklatsch des FedEx-Logos, von der Zeichnung eines Kindergartenkindes und viele andere Schmähungen mehr muß sich die Präsidentschaftskandidatin gegenwärtig anhören. Nun ja, im Markengeschäft heißt es ja oft: Hauptsache, man bleibt in Erinnerung!
Angenommen, Angela Merkel würde sich noch einmal als Bundeskanzlerin bewerben.... ich hätte da vor meinem geistigen Auge schon eine passende Marke: Es ist ein "M", golden, recht rundlich und in Deutschland seit den 70ern unter unter dem Aktenzeichen "916984" registriert...

Links...
Hillaryclinton.com
der-markenblog.com