Montag, 22. Oktober 2018

iMessage vs E*Message

In Deutschland kündigt sich ein Markenrechts-Streit zwischen einem Mittelständler und dem Weltkonzern Apple an: Der Mittelständler E*Message, der um die 2000er Jahreswende Instant-Messaging-Dienste wie Cityruf, Scall und Skyper sowie verschiedene Pager und Funkrufdienste der Telekom-Tocheter DeTeMobil übernommen hatte, findet, dass der Markenname "iMessage" von Apple eine deutliche Verwechselungsgefahr zu der eigenen, älteren Marke e*Message bietet. Er möchte daher erreichen, dass dieser Name von Apple nicht im professionellen Umfeld benutzt wird. e*Message bietet heute insbesondere Funkrufdienste für Ärzte, Feuerwehrleute oder auch Lehrer an. Das zuständige Gericht hat offenbar schon angedeutet, das es die Forderungen von e*Message nachvollziehen kann. Es kann gut sein, dass dieser Streit auf eine vergleichsweise Markenabgrenzung hinauslaufen wird.

Quelle: Heise-News

Mittwoch, 28. März 2018

Keine Markenverletzung durch Amazon-Autocomplete-Funktion und Suchalgorithmus

In einem interessanten Rechtsstreit zwischen Amazon und dem Markeninhabern Ortlieb ging es um die Frage, ob eine unerlaubte Markennutzung seitens Amazon darin zu sehen sei, daß Amazon-Kunden, die in das Suchfeld "Ortlieb" eingaben, Produkte der Konkurrenz angezeigt bekommen haben. Ortlieb selbst hat keine Produkte auf Amazon angeboten. Amazon stellte sich auf den Standpunkt, nicht selbst die Marke zu verwenden, da ja der Nutzer den Begriff auf seiner Webseite eingeben würde. Dem wollte das Gericht zwar nicht folgen - schließlich sei Amazon ja voll für die Funktionsweise des Suchalgorithmus verantwortlich.
Allerdings konnte der BGH - anders als die Vorinstanzen - auch keine Markenverletzung erkennen. Diese läge nur dann vor, wenn für den durchschnittlichen Nutzer schwer zu erkennen sei, daß die angebotenen Produkte tatsächlich nicht von Ortlieb, sondern von einem anderen Hersteller stammen. Sind dagegen deutliche Herstellerbezeichnungen vorhanden, wird man eine Markenverletzung künftig verneinen müssen.
Das Verfahren wurde zur weiteren Entscheidung an das OLG München zurück verwiesen.
Diese Entscheidung wirft natürlich für den Online-Handel auch abseits der großen Plattformanbieter Fragen auf. Ich bin mir sicher, daß bei der SEO-Nutzung, den AdWords und überhaupt den Webseiten-Keywords diese Betrachtungsweise wieder zu neuen Fragen und kreativen Ideen zahlreicher Online-Händler führen wird.

Link: LegalTribune

Mafia-Restaurants können nicht auf Markenschutz hoffen...

Kuriose Entscheidung des europäischen Gerichtshofes in einem Markenstreit: Eine spanische Restaurantkette kann ihre Firmenbezeichnung "Die Mafia setzt sich zu Tisch" (span: La Mafia Se Sienta A La Mesa) nicht als Marke anmelden. Die Kette betreibt Restaurants im Design und als Hommage an den Filmklassiker "Der Pate" und hatte ihren Namen zunächst sogar erfolgreich angemeldet. Der italienische Staat stellte jedoch einen Antrag auf Löschung, dem das Patentamt statt gab. die Verwendung des Begriffes "Mafia" in Verbindung mit einem eher gesellig klingenden Slogan verharmlose, ja unterstütze die Organisation sogar, die zum einen eine Bedrohung für das geamte Unionsgebiet darstelle, zum Anderen mit Mordanschlägen, Schutzgelderpressungen und Einschüchterungen ganze Gebiete in Angst und Schrecken versetze. Die Löschung der Marke sei daher rechtmäßig.


Link: LegalTribune

Sonntag, 18. März 2018

Die Tastatur ohne Tasten



Ja, es ist wahr: Als ultramobile Arbeitsplattform benutze auch ich eine dieser "flachen Flundern", genannt Mac Book. Mit einem Gewicht knapp unter 900g und einer Bauhöhe von 1 cm gibt es in dieser Leistungsklasse momentan nichts Vergleichbares. Und wenn Apple "serious about thin" macht, ist jedes mechanische Bauteil im Weg: Mit der sog. "Butterfly II - Tastatur" wurde der Tastenhub und damit die nötige Bauhöhe bereits dramatisch eingekürzt. Ebenso das "Force Touch Trackpad", das ohne mechanischen Tastenhub "Klicks" über die Taptic Engine simuliert. Allerdings muß ich zugeben, daß gelegentlich einzelnen Tasten der Butterfly-Tastatur etwas "Zuwendung" benötigen und "entklemmt" werden müssen. Das Trackpad dagegen funktioniert störungsfrei.
Das ist nun offenbar auch Apple aufgefallen; jedenfalls läßt ein neues Patent vermuten, daß man die mechanische Tastatur möglicherweise vollständig abschaffen will. Über eine Touch-Oberfläche mit Taptic Engine soll der Benutzer nur noch das "Gefühl" des Tippens vermittelt bekommen, während er tatsächlich mit unterschiedlichem Druck auf eine mechanisch unbeweglich Glasfläche drückt. Die darunter liegende Taptic Engine vermittelt durch punktgenaue Vibration und Impulse die Illusion, daß man eine Taste gedrückt habe - während sich tatsächlich nichts mehr auf dieser Oberfläche bewegt. "Kraftsensitive Eingabestruktur für ein elektronisches Gerät“, nennt Apple diese Erfindung. Ich muß sagen, daß ich auf ein solches Gerät sehr gespannt bin - als Viel- und Schnellschreiber mit Ausbildung im 10-Finger-System liebe ich meine in Deutschland designte "Cherry Stream G230". Mechanisch gibt es aus meiner Sicht kaum etwas Schnelleres. Sollte es jedoch möglich sein, ein solches Haptik-Gefühl ohne Mechanik nachzubauen - warum nicht? Ein echtes, mechanisches Gaspedal vermißt im PKW heute auch niemand mehr...


Links:
Bericht auf Macwelt
Bericht bei Mobilegeeks