Mittwoch, 19. August 2015

Apple vs Obviousness


US-Design-Patent "618,677" beschreibt die Eckpfeiler des Designs für iPhones der ersten Generation und gilt als eines der wichtigen Patente im Rechtsstreit mit Samsung. Auf seiner Grundlage wurde Samsung auch ursprünglich zu mehr als einer Milliarde US$ Schadensersatz verurteilt; diese Summe ist mittlerweile allerdings in weiteren Instanzen auf etwa 400 Millionen US$ zurecht gestutzt worden.

Das US-Patent- und Markenamt hat in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung allerdings das Designpatent (vergleichbar mit dem ehemaligen dt. "Geschmacksmuster", jetzt "Designmuster") vorläufig aufgehoben und die Chancen stehen gut, daß auch weitere Prüfungen daran nichts ändern werden. Einer der Gründe dabei ist "prior art", also der Umstand, daß das Design zum Anmeldedatum nicht mehr neu war. Frühere Designpatente von LG, Samsung und Sharp sollen die Neuheit des Apple-Designs hindern.
Unter anderem liegt dies daran, daß die Behörde den Anmeldetag des Designs nicht akzeptiert hat: Apple hat sich nämlich auf eigene, frühere Anmeldungen berufen, die dem Amt nach allerdings nicht genau genug das neue Design wiedergeben.

Außerdem stützt das Amt seine Entscheidung auf den Rechtsgrundsatz der "obviousness" ( Offensichtlichkeit). Hierzu sagt die US-Rechtsprechung, daß derjenige, der "...combining prior art elements according to known methods to yield predictable results", in aller Regel mit einer rejection wegen obviousness rechnen muß.

Was dies nun für den Schadensersatzprozeß oder Apple-Abmahnungen auf Grundlage dieses Designs bedeutet, ist noch unklar.

Quellen:
MacTechnews
FOSS Patents
WinFuture

Donnerstag, 6. August 2015

Apple Watch Homescreen jetzt geschütztes Design

Nachdem Apple für seine neue APPLE WATCH zuvor bereits einzelne Designmerkmale wie etwa das "Link Bracelet" (Gliederarmband) sowie das moderne Lederarmband (bei Apple: "Modern Buckle") als geschütztes Designmuster in den USA eintragen ließ, geht man nun einen Schritt weiter:
Der markante Homescreen der Watch mit seinen kreisförmigen Icons und der zentralen kleinen Uhr wurde nun ebenfalls als Designmuster in den USA angemeldet. Dies zeigt deutlich, daß Apple offensichtlich anderen Herstellern die Möglichkeit nehmen möchte, ein ähnliches Nutzerkonzept auf ihren Smartwatches anzubieten oder gar nur ein "look-alike" des Homescreens zu produzieren.
Bis jetzt konnte ich nicht feststellen, daß eine solche Anmeldung auch in Deutschland oder als Gemeinschaftsdesignmuster der EU erfolgt wäre. In der Vergangenheit hat Apple ausgiebig markante Icons oder Bedienelemente seiner MacOS-Oberfläche unter der Kategorie "Benutzeroberflächenelemente für Computerdisplay" auch beim DPMA schützen lassen, so etwa den "Papierkorb" (mit und ohne Papier!), das eigene USB-Logo oder das bekannte, grinsende "Macintosh-Gesicht".


Quellen:
Heise Mac & I
Freepatentsonline.com