In Deutschland, der EU und natürlich den USA läuft seit gestern der sog. "Black Friday Sale". Was bislang diesseits des Atlantiks kaum bekannt war, entwickelt sich langsam zum Start der weihnachtlichen Verkaufsoffensive. Viele Händler wollen die Kunden in dieser frühweihnachtlichen Zeit mit kräftigen Rabatten auf das Geschäft einstimmen.
Kassieren möchten aber auch andere:
Einer in Hong Kong registrierten Firma ist es gelungen, den Begriff "black friday sale" als Wortmarke anzumelden - und dies praktisch für alle Dienstleistungen und Warenklassen. Dementsprechend rollt gerade eine kleinere Abmahnwelle gegen unliebsame Konkurrenten, die auf konkurrierenden Portalen um die Gunst de Weihnachtskunden buhlen.
Gerade in der Beratung habe ich eine Firma gehabt, die durch Zufall auf "das richtige Pferd" gesetzt hatte. Auf jeden Fall sollte man kontrollieren, ob eigene Mandanten sich einem Abmahnrisiko aussetzen oder nicht.
Diskutiert wird natürlich, ob die Markenanmeldung mißbräuchlich erfolgt ist. Ehrlich gesagt habe ich da meine Zweifel - zum Zeitpunkt der Anmeldung dürfte der Begriff noch nicht um allgemeinen Sprachschatz angekommen sein.
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